Indizierte Spiele bei Ebay Kaufen
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KlaraLein vor vor 11 Jahren, 6 Monaten aktualisiert.
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1. September 2013 um 1:36 #1148469
Sakaro
TeilnehmerRubio619 wrote:Aber die japanische Version von Resident Evil 2 ist doch hier bei uns nicht indiziert sonder überhaupt nicht geprüft. Das macht denke ich aber auch keinen Unterschied. Ich denke wenn der Zoll will kann er einziehen, ist aber unwahrscheinlich.
Ich persönlich hab mir bis jetzt zwei oder drei mal was aus Japan bestellt und ich hatte nie Probleme (waren allerdings auch keine Videospiele).
Zeug ohne USK- und FSK-Siegel, das in Deutschland nicht indiziert oder beschlagnahmt ist, lassen sie ohne Probleme durchgehen. Das ist auf jeden Fall meine Erfahrung. Ansonsten könntest du ja keinerlei ausländische Medien importieren.
1. September 2013 um 2:02 #1148470The Maniac-Psycho
TeilnehmerOk danke an alle, ich muss es mir nochmal überlegen ob ich’s kaufe
1. September 2013 um 12:00 #1148471Rubio619
TeilnehmerSakaro wrote:Rubio619 schrieb:Aber die japanische Version von Resident Evil 2 ist doch hier bei uns nicht indiziert sonder überhaupt nicht geprüft. Das macht denke ich aber auch keinen Unterschied. Ich denke wenn der Zoll will kann er einziehen, ist aber unwahrscheinlich.
Ich persönlich hab mir bis jetzt zwei oder drei mal was aus Japan bestellt und ich hatte nie Probleme (waren allerdings auch keine Videospiele).
Zeug ohne USK- und FSK-Siegel, das in Deutschland nicht indiziert oder beschlagnahmt ist, lassen sie ohne Probleme durchgehen. Das ist auf jeden Fall meine Erfahrung. Ansonsten könntest du ja keinerlei ausländische Medien importieren.
Prinzipiell geb ich dir recht. Es mach nur einen unterschied ob du aus der EU oder aus Nicht-Eu-Land imoportierst. Im letzteren Fall Jugendgefährdende Schriften oder Medien nicht eingführt werden (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Jugendgefaehrdende-Verfassungswidrige-Schriften-Medien/jugendgefaehrdende-verfassungswidrige-schriften-medien_node.html).
Gerade wenn ein Spiel hier indiziert ist wie RE2 muss der Zoll nahezu inhaltsgleiche Spiele wie die japanische Version von RE2 einziehen. (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Jugendgefaehrdende-Verfassungswidrige-Schriften-Medien/Jugendgefaehrdende-Schriften-Medien/jugendgefaehrdende-schriften-medien_node.html)
Ob es der Zoll wirklich macht ist zwar eine andere Frage aber rein rechtlich ist es denke ich ziemlich klar, dass das Spiel nicht importiert werden darf.
1. September 2013 um 12:12 #1148472kevboard
TeilnehmerRubio619 wrote:Ob es der Zoll wirklich macht ist zwar eine andere Frage aber rein rechtlich ist es denke ich ziemlich klar, dass das Spiel nicht importiert werden darf.
also bei mir wars mal so dass der zollbeamte sogar wuste dass das spiel indiziert war, er es mir aber dennoch ausgehändigt hat
komisch…
1. September 2013 um 12:14 #1148473Rubio619
TeilnehmerGabs eine Bregründung ?
Edit: Aus welchem Land kam das Spiel ?
1. September 2013 um 12:18 #1148474ChrisKong
TeilnehmerVerstehe ich auch nicht, warum darfst du als Privatperson keine indizierten Spiele importieren, sind ja keine Beschlagnahmten????
Knightwolf hatte einen Thread aufgemacht, da hat ein Zollbeamter doch diverse Fragen beantwortet, der Thread hiess Zollamt verweigert…. Einfach dem Zollbeamten eine PN schicken Maniac Psycho
Hier der Link zur Seite http://www.maniac.de/content/forenthema-zollamt-verweigert-aushaendigung-von-xbox-360/page/6/0
Da findest du auch den Zollbeamten.
1. September 2013 um 12:38 #1148475kevboard
TeilnehmerRubio619 wrote:Gabs eine Bregründung ?
Edit: Aus welchem Land kam das Spiel ?
nö… ich hab ja auch nicht nachgefragt weil mir das komplett neu ist dass man indizierte spiele nicht privat importieren darf…
1. September 2013 um 12:42 #1148476Rubio619
TeilnehmerAus welchem Land hast du jetzt imoprtiert und wie lange das her ist ist auch noch interessant.
1. September 2013 um 12:51 #1148477kevboard
TeilnehmerRubio619 wrote:Aus welchem Land hast du jetzt imoprtiert und wie lange das her ist ist auch noch interessant.
HongKong und war vor 2-3 jahren oder so…
es war Gears 1 in der chinesischen version (multilingual und code-free) übern ebay händler der auch dick auf die packung geschrieben dass da etwas ab 18 drinne is der depp xD wesshalbs wohl auch kontrolliert wurde könnt ich mir denken.
und der sagte halt, ja is indiziert und ich kann froh sein dass es kein beschlagnahmtes spiel ist, so in der art.
aber mehr war da nicht.1. September 2013 um 13:12 #1148478Rubio619
TeilnehmerOk. Dann muss ich gestehen, dass mir die Sachlage nicht ganz klar ist. Den genau das würde nach meinem Verständnis nach dem zweiten Link nicht funktionieren. Ich muss mich da noch mal schlau machen…
1. September 2013 um 13:17 #1148479captain carot
TeilnehmerDa gibt es auch eine klare Differenzierung zwischen beschlagnahmt (und damit verfassungswidrig) und indieziert. Bei beschlagnahmten Titeln ist ausschließlich Eigenimport, also Mitnahme aus dem Urlaub und dergleichen erlaubt. Die einzige, klare Ausnahme ist hier soweit ich weiß Kinderpornographie, weil hier der Besitz strafbar ist.
Bei indizierten Titeln sieht das anders aus. Wenn es aber nicht unbedingt eine bestimmte Version sein muss ist der EU-Import hier aber eh einfacher.1. September 2013 um 13:22 #1148480kevboard
Teilnehmercaptain carot wrote:Da gibt es auch eine klare Differenzierung zwischen beschlagnahmt (und damit verfassungswidrig) und indieziert. Bei beschlagnahmten Titeln ist ausschließlich Eigenimport, also Mitnahme aus dem Urlaub und dergleichen erlaubt. Die einzige, klare Ausnahme ist hier soweit ich weiß Kinderpornographie, weil hier der Besitz strafbar ist.
Bei indizierten Titeln sieht das anders aus. Wenn es aber nicht unbedingt eine bestimmte Version sein muss ist der EU-Import hier aber eh einfacher.
mein HongKong import war dem verdammt günstigen preis geschuldet… mit versand neu fü 20€
HongKong is sau billig2. September 2013 um 1:39 #1148481bitt0r
Teilnehmerwieviel kostet das insgesamt? wenn der gesamte warenwert nur bis 21 euro beträgt, ist es eine sendung von geringem wert und es greift dies:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.htmlQuote:Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.in dem fall wird das päckchen den zoll wohl nicht interessieren.
ab 22 euro wird dann einfuhrumsatzsteuer fällig und du bekommst eine benachrichtigung vom zoll.ob den zoll auch die tatsache das resident evil 2 indziert ist interessiert, kann ich nicht sagen. im extremfall müsstest dann halt nachweisen, dass du volljährig bist, denk ich.
2. September 2013 um 13:26 #1148482Rubio619
TeilnehmerAlso ich hab jetzt mal beim Zoll angerufen. Ob der Mitarbeiter sich zu 100% mit der Sache auskennt bin ich mir nicht sicher da er am Anfang den Unterschied zwischen beschlagnahmt und indiziert nicht kannte am Ende konnte er mir denke ich doch nützliche Hinweiße geben:
Für Spiele aus dem Nicht-EU-Auslang gelten im Prinzip die selben bestimmungen wie für Spiele bei uns. Das heißt wenn es eine nahezu inhaltsgeliche Version in Deutschland gibt die indiziert ist, dann darf dieses Spiel eingeführt werden. Eine nahezu inhaltsgleiche Version darf ja in Deutschland verkauft werden (nur Werbung dafür darf man nicht machen). Man muss natürlich über 18 sein um diese machen zu dürfen. Das deckt sich mit dem was kevboard schreibt.
Ist ein Spiel in Deutschland beschlagnahmt wird eine nahezu inhaltsgeliche Version vom Zoll eingezogen. Ich muss mich also korrigieren (wobei ich finde auf der Internetseite vom Zoll ist das für mich wiedersprüchlich ausgedrückt aber seis drum) und gehe jetzt davon aus, dass eine einfuhr von RE 2 jp. aus Japan keine Probleme mit dem Zoll darstellt.
Wenn man aus dem EU-Raum beschlagnahmte Spiele importiert, hat der Zoll hingegen nichts damit zu tun und würde es also auch nicht einziehen.Noch ein Wort zu Einfuhrumsatzsteuer: Diese werden erst erhoben wenn sie 5 Euro erreichen (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html#doc96210bodyText6)
Deshalb muss man effektive bis (etwas über) 26 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
3. September 2013 um 14:30 #1148483Sakaro
TeilnehmerRubio619 wrote:Also ich hab jetzt mal beim Zoll angerufen. Ob der Mitarbeiter sich zu 100% mit der Sache auskennt bin ich mir nicht sicher da er am Anfang den Unterschied zwischen beschlagnahmt und indiziert nicht kannte am Ende konnte er mir denke ich doch nützliche Hinweiße geben:
Für Spiele aus dem Nicht-EU-Auslang gelten im Prinzip die selben bestimmungen wie für Spiele bei uns. Das heißt wenn es eine nahezu inhaltsgeliche Version in Deutschland gibt die indiziert ist, dann darf dieses Spiel eingeführt werden. Eine nahezu inhaltsgleiche Version darf ja in Deutschland verkauft werden (nur Werbung dafür darf man nicht machen). Man muss natürlich über 18 sein um diese machen zu dürfen. Das deckt sich mit dem was kevboard schreibt.
Ist ein Spiel in Deutschland beschlagnahmt wird eine nahezu inhaltsgeliche Version vom Zoll eingezogen. Ich muss mich also korrigieren (wobei ich finde auf der Internetseite vom Zoll ist das für mich wiedersprüchlich ausgedrückt aber seis drum) und gehe jetzt davon aus, dass eine einfuhr von RE 2 jp. aus Japan keine Probleme mit dem Zoll darstellt.
Wenn man aus dem EU-Raum beschlagnahmte Spiele importiert, hat der Zoll hingegen nichts damit zu tun und würde es also auch nicht einziehen.
Noch ein Wort zu Einfuhrumsatzsteuer: Diese werden erst erhoben wenn sie 5 Euro erreichen (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html#doc96210bodyText6)
Deshalb muss man effektive bis (etwas über) 26 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Auf der Zoll-Webseite ist es doch ganz klar definiert. Es werden ja sogar die Paragraphen angegeben und die beziehen sich auf Beschlagnahmung. Indizierte Spiele sind davon nicht betroffen.
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